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Nur mehr Schutzziele - immer weniger detaillierte Angaben
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften enthalten immer weniger detaillierte Angaben zu den wichtigsten Sicherheits-
maßnahmen. Oft werden heute nur allgemeine Schutzziele angegeben; Detailinformationen finden sich in einer Vielzahl von sicherheitstechnischen Regeln, Informationen und Normen. Um hier Fehler zu vermeiden, ist die Unterstützung und Beratung eines in der Arbeitssicherheit erfahrenen und fachlich kompetenten Partners wichtig.
Arbeitssicherheit ist Chefsache
Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen sowie die Gewährleistung einer hohen Betriebssicherheit sind gerade in Zeiten hohen Konkurrenzdruckes und Fachkräftemangels sehr wichtig.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber und die Führungskräfte bei ihrer Aufgabe, Maßnahmen der Arbeitssicherheit im Unternehmen umzusetzen. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit des Arbeitgebers und der Führungskräfte und unterstützt durch ihre Arbeit einen störungsfreien Betriebsablauf.
Zum Leistungsspektrum unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:
- Beratung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973. Regelt die Pflicht der Unternehmer, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, und definiert deren Rechte und Aufgaben.Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Beratung bei der Umsetzung von berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften im Arbeitsschutz
- Betriebsbegehungen
- Gefährdungsbeurteilungen, Risikobewertung und Entwicklung von betriebsspezifischen Maßnahmenvorschlägen sowie Unterstützung bei der Realisierung
- sicherheitstechnische Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung, Planung
und dem Einsatz von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln - Erstellung von Unterweisungskonzepten und -unterlagen (z.B. Betriebs-
anweisungen, Unterweisungsfilme, E-Learningprogramme) - Durchführung von Schulungen, Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Notfallmanagement (z.B. Erarbeitung von Notfallplänen,
Spezielle, in der Regel von amerikanischen Firmen geforderte Pläne, die Notfallmaßnahmen bei Risiken von außen (z.B. Umwelt, Wetter, Erdbeben) oder innen (z.B. Brandfall, Ausfall der EDV) festlegen.Emergency Response Plans) - Unterstützung beim Aufbau einer innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in Managementsysteme
- Organisation und Moderation des Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes. Muss ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gegründet werden (§11 ASiG).Arbeitsschutzausschusses (ASA)





