gesunde unternehmen sind erfolgreicher

Es gibt Themen, da muss es einfach passen: Fragen von Sicherheit und Gesundheit gehören dazu. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Brandschutzordnung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung professioneller Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Brandschutzordnungen bzw. Brandschutzverordnungen liefern konkrete Verhaltensregeln bei einem Brand – mit dem Ziel einer schnellen, geordneten Evakuierung aller Personen und einer weitestmöglichen Reduzierung von Brandschäden, z.B. an technischen Einrichtungen. Zudem fassen die Brandschutzordnungen die wichtigsten Aspekte des betriebsspezifischen vorbeugenden Brandschutzes zusammen.

Mit einer Brandschutzordnung retten Sie nicht nur das Leben und die Gesundheit der im Gebäude befindlichen Personen, sondern auch Sachwerte. Gern unterstützt Sie NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz GmbH bei der Erstellung der Brandschutzordnung, der Schulung Ihrer Mitarbeiter sowie der Abstimmung mit zuständigen Behörden.

Was beinhaltet die Brandschutzverordnung?

 

Die Brandschutzordnung liefert Regelungen dazu, wie sich Personen in einem Gebäude im Brandfall verhalten sollen und welche technischen Maßnahmen durch wen im Brandfall zu ergreifen sind, um den Brandschaden z.B. an hochwertigen technischen Betriebsanlagen weitestmöglich gering zu halten. Dies unterstützt letztendlich eine baldmöglichste Wiederaufnahme des regulären Betriebs nach dem Schadenfall. Außerdem gibt die Brandschutzordnung Vorgaben zu Maßnahmen der Brandverhütung.

In der DIN 14096 ist geregelt, wie eine Brandschutzordnung gegliedert und aufgebaut sein muss. Demnach gliedert sie sich in die folgenden drei Teile, die sich jeweils an unterschiedliche Personengruppen richten:

Brandschutzordnung Teil A:

1
Aushang, der sich an alle Personen richtet, die sich im Gebäude befinden
1
beinhaltet kurze, präzise Handlungsanweisungen
1
Teil A soll an geeigneten Stellen im Gebäude ausgehängt werden

 

Brandschutzordnung Teil B:

1
richtet sich an Beschäftigte, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
1
Teil B sollte den Beschäftigten in schriftlicher Form ausgehändigt werden
1
Inhalt muss an die jeweilige Situation im Betrieb angepasst werden
1
ist Gegenstand einer jährlichen Unterweisung (Grundlage: § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 der DGUV-V 1)

 

Brandschutzordnung Teil C:

1
richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. Evakuierungshelfer oder Brandschutzhelfer

Die Brandschutzverordnung muss immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Mindestens im Abstand von 2 Jahren ist sie von einer fachkundigen Person dahingehend zu prüfen, ob die Inhalte noch gültig sind.

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

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Es gibt keine bundesweit einheitlichen Verpflichtungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung. Anforderungen können sich z.B. durch das Bauordnungsrecht der Länder oder spezielle Anforderungen von Sachversicherern ergeben.

Überdies kann die Erstellung von Brandschutzverordnungen in bestimmten Sonderfällen sinnvoll sein, z.B. bei Lagerung spezieller Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung).

Unsere Leistungen zum Thema Brandschutzordnung

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Die NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz GmbH berät und unterstützt Sie zum Thema Brandschutzordnung in vollem Umfang.

Unsere Leistungen beinhalten:

1
Ist-Aufnahme im Unternehmen zur Ermittlung der brandschutztechnischen Maßnahmen unter Hinzuziehen interner Ansprechpartner, z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragter
1
Festlegung der Inhalte der einzelnen Teile der Brandschutzordnung und Definition von Funktionsträgern und Ansprechpartnern
1
bei Erfordernis Abstimmung der Brandschutzordnung mit der örtlichen Feuerwehr und der für den Brandschutz zuständigen Behörde
1
bei Bedarf Schulung von Mitarbeitern, Funktionsträgern und Ansprechpartnern zur Brandschutzordnung

Vorausschauend handeln

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Wir orientieren uns dabei stets an den aktuellen rechtlichen Grundlagen, z.B. der Arbeitsstättenverordnung oder dem Landesbaurecht, und berücksichtigen selbstverständlich auch ggf. vorliegende Gefährdungsbeurteilungen oder Brandschutzkonzepte.

Kontaktieren Sie uns – gern beraten wir Sie professionell zum Thema Brandschutzverordnung und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

RISIKEN KONTROLLIEREN

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Riskante Situationen gibt es im Alltag immer wieder. Das gilt im Haushalt, in der Freizeit und im Sport genauso wie im Unternehmen. Entscheidend ist, bewusst zu handeln und mögliche Risiken zu kontrollieren. Gesunde Unternehmen sind erfolgreicher als Betriebe, die nicht in Sicherheit und Gesundheit investieren.

Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.

slider1Riskante Situationen gibt es im Alltag immer wieder. Das gilt im Haushalt, in der Freizeit und im Sport genauso wie im Unternehmen. Entscheidend ist, bewusst zu handeln und mögliche Risiken zu kontrollieren. Gesunde Unternehmen sind erfolgreicher als Betriebe, die nicht in Sicherheit und Gesundheit investieren.

Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.

slider2 tabWer die Notbremse zieht, versucht, das Schlimmste zu verhindern. Wir beraten Sie bevor es teuer wird. Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Umweltschäden sind nur die Spitze des Eisbergs.

Auch Sachschäden, eine Produktionsunterbrechung oder gar ein längerer Stillstand bewirken wirtschaftliche Folgen für Ihren Betrieb. Vielleicht kommt der Liefertermin ins Wanken und die Beziehung zu Ihrem Kunden steht auf dem Spiel.
Zeigen Sie lieber, was Ihr Unternehmen leisten kann – und verzichten Sie auf plötzliche Vollbremsungen.

slider3 tabSicherheit und Gesundheit dürfen kein Glücksspiel sein. Wer an der falschen Stelle spart, muss im Ernstfall mit unkalkulierbaren Konsequenzen rechnen.

Ihre Investitionen in Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz zahlen sich aus – zum Beispiel durch weniger Ausfalltage bei den Mitarbeitenden, mehr Motivation und Leistungsbereitschaft, mehr Rechtssicherheit, geringere Kosten, eine höhere Sicherheit von Prozessen und ein positives Unternehmensimage.

slider4 tabIm Unternehmen müssen täglich Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden – auch in unübersichtlichen Situationen. Gespräche mit Experten, das verantwortungsvolle Abwägen des Für und Wider helfen, den richtigen Weg zu finden. In der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin und im betrieblichen Umweltschutz sowie beim Brandschutz ist das nicht anders. Ohne den richtigen Berater ist schnell ein Fehler passiert. Hier können wir Sie entlasten:

Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Koordinierung aller Aufgaben rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

slider5 tabSie stehen bei uns im Mittelpunkt. Für unsere Kunden entwickeln wir Konzepte und Lösungen aus einer Hand – schnell, kompetent und auf die Situation Ihres Unternehmens zugeschnitten.

Ein persönlicher Berater ist zentraler Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unser Ziel ist, dass Ihre Mitarbeitenden Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und den betrieblichen Umweltschutz leben. Gemeinsam legen wir damit einen wichtigen Grundstein für Ihren Unternehmenserfolg. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern!