Welche Bedeutung hat die Ausbildung von Brandschutzhelfern?

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern hat eine entscheidende Bedeutung für die Sicherheit in Unternehmen und anderen Organisationen. Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter, die speziell geschult wurden, um im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls schnell reagieren und Menschenleben sowie Sachwerte retten zu können.

Wir zeigen Ihnen, welche Aufgaben Brandschutzhelfer übernehmen, welche Vorschriften es zu deren Ausbildung gibt, ob Brandschutzhelfer verpflichtend für Unternehmen sind und was sie vom Brandschutzbeauftragten unterscheidet.

 

Ausbildung von Brandschutzhelfern – die wichtigsten Fakten

 
  • Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist für Unternehmen verpflichtend (siehe z.B. ASR)
  • Die Schulung als Brandschutzhelfer beinhaltet umfassendes Wissen zum vorbeugenden Brandschutz sowie zum richtigen Verhalten im Brandfall.
  • Wiederholung der Schulung: Mindestens alle 3 bis 5 Jahre, je nach Brandgefährdung im Betrieb
  • Grundlegende Aufgaben von Brandschutzhelfern: Alarmierung, Evakuierung, Erste Hilfe, Feuerbekämpfung, Koordination.

 

 

Warum sind Brandschutzhelfer im Unternehmen wichtig?

 

Brandschutzhelfer sind unverzichtbar für den betrieblichen Brandschutz. Dank ihrer Ausbildung wissen sie, wie Brände frühzeitig erkannt und wie sie mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln angemessen bekämpft werden können. Dadurch können Entstehungsbrände unter Kontrolle gehalten werden, bevor sie sich ausbreiten.

Außerdem übernehmen Brandschutzhelfer eine wichtige Rolle bei der Evakuierungsorganisation, der Organisation der Ersten Hilfe und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Schulung von Brandschutzhelfern hilft zudem dabei, das Bewusstsein für Brandgefahren in der Organisation zu schärfen. Dies kann dazu beitragen, Brände zu verhindern, indem potenzielle Risikofaktoren erkannt und behoben werden.

Sind Brandschutzhelfer für Unternehmen verpflichtend?

 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer im Betrieb auszubilden. Und das schon ab einem Mitarbeiter. Die Rechtsgrundlagen dazu liefern explizit die:

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“

und indirekt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Was beinhaltet die Ausbildung als Brandschutzhelfer?

 

Die Ausbildung als Brandschutzhelfer umfasst verschiedene Schulungsinhalte, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer in der Lage sind, effektiv auf Brände und Notfälle zu reagieren und die Sicherheit von Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Außerdem sollen die Schulungsteilnehmer ein umfassendes Verständnis für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen erhalten.

Die Ausbildung als Brandschutzhelfer beinhaltet demnach die folgenden Elemente:

 

Theoretisches Wissen

  • Grundlagen des Brandschutzes: Hierbei werden die Grundlagen von Bränden, ihre Entstehung und Ausbreitung sowie die verschiedenen Arten von Bränden und definierten Brandklassen erläutert.
  • Rettungs- und Evakuierungsverfahren: Brandschutzhelfer lernen, wie man Personen sicher aus einem Gebäude evakuiert und sie zu den Notausgängen führt.
  • Verhalten im Notfall: Die Schulung umfasst Informationen darüber, wie sich Brandschutzhelfer in Notfallsituationen verhalten sollten, um Panik zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Praktische Fähigkeiten

  • Feuerlöschübungen: Brandschutzhelfer werden in der Verwendung von Feuerlöschern und anderen Feuerlöschmitteln geschult. Dies umfasst die praktische Anwendung, um Entstehungsbrände bekämpfen zu können.
  • Erste Hilfe: Brandschutzhelfer erlernen, wie im Brand- und Evakuierungsfall die Erste-Hilfe sichergestellt wird.
  • Evakuierungsübungen: Die Teilnehmer erhalten wichtige Informationen zur Gestaltung einer schnellen Evakuierung von Personen aus Gebäuden.

 

Rechtliche Anforderungen

  • Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz: Brandschutzhelfer werden über die geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Brandschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz informiert.
  • Unternehmensspezifische Richtlinien: Die Ausbildung geht auch auf die spezifischen Brandschutzrichtlinien und -verfahren des jeweiligen Unternehmens oder der Organisation ein.

 

Die Kommunikation und Koordination bilden ebenfalls wichtige Punkte innerhalb der Ausbildung von Brandschutzhelfern. Brandschutzhelfer lernen, wie sie effektiv mit anderen Mitarbeitern und den Rettungsdiensten kommunizieren, um eine koordinierte Reaktion auf Notfälle sicherzustellen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Weiterhin erfolgt eine Bestellung durch die Unternehmensleitung. Die Schulung sollte regelmäßig wiederholt und aufgefrischt werden (mindestens alle 3 bis 5 Jahre), um sicherzustellen, dass die Fähigkeiten und Kenntnisse aktuell und einsatzbereit bleiben.

Was sind die grundlegenden Aufgaben eines Brandschutzhelfers in einem Unternehmen?

 

Brandschutzhelfer übernehmen in erster Linie eine unterstützende Funktion. Durch ihre Ausbildung sind sie dazu befähigt, im Falle eines Brandes richtig zu handeln, um Menschenleben und Sachwerte zu retten. Das betrifft z.B. Punkte wie die Evakuierung, die Information der Mitarbeiter und der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher.

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers im Detail:

 

Alarmierung:

  • Sofortige Alarmierung der Feuerwehr und der Unternehmensleitung im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls.
  • Verwendung von Feuermeldern und anderen Alarmierungseinrichtungen gemäß den betrieblichen Regelungen.

 

Evakuierung:

  • Unterstützung bei der sicheren Evakuierung von Mitarbeitern und anderen Personen aus dem Gebäude.
  • Unterstützung der hinsichtlich einer sicheren Evakuierung erforderlichen Organisation, insbesondere der Hilfe für Personen, die aufgrund von Behinderungen oder anderen Faktoren zusätzliche Unterstützung benötigen.

 

Erste Hilfe:

  • Organisation der Ersten Hilfe für verletzte Personen im Rahmen ihrer Ausbildung und Fähigkeiten.

 

Feuerbekämpfung:

  • Einsatz von Feuerlöschmitteln, um Entstehungsbrände zu bekämpfen, wenn dies sicher möglich ist.
  • Wichtig ist bei der Brandbekämpfung die Beachtung der persönlichen Sicherheit und der Grenzen der Fähigkeiten.

 

Koordination:

  • Zusammenarbeit mit anderen Brandschutzhelfern und den Rettungsdiensten, um eine koordinierte Reaktion im Notfall sicherzustellen.
  • Kommunikation mit der Unternehmensleitung und anderen Mitarbeitern, um die Lage zu klären und weitere Schritte zu koordinieren.

 

Dafür müssen sich die Brandschutzhelfer natürlich mit den betrieblichen Brandschutzausrüstungen (u.a. Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten) und Fluchtwegen sowie deren Lage im Unternehmen auskennen.

Was unterscheidet Brandschutzhelfer von Brandschutzbeauftragten?

 

Die Unterschiede zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten betreffen die rechtliche Verpflichtung zum Einsatz dieser Personen, deren Aufgaben sowie deren Ausbildung:

Brandschutzhelfer sind wie oben schon beschrieben für Unternehmen verpflichtend. Brandschutzbeauftragte müssen hingegen nur unter bestimmten Umständen in einem Unternehmen für den betrieblichen Brandschutz tätig werden.

Die Aufgaben einen Brandschutzbeauftragten übersteigen bei Weitem die des Brandschutzhelfers. Brandschutzbeauftragte kümmern sich um den gesamten betrieblichen Brandschutz. Sie unterstützen und beraten Unternehmen beim vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie der Organisation aller Brandschutzmaßnahmen. Demgegenüber sind Brandschutzhelfer vor allem für die Unterstützung des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen zuständig.

Den Aufgaben entsprechend unterscheiden sich beide natürlich auch in der Ausbildung: Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert nur einen Tag, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, vgl. DGUV Information 205-023, Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung. In der DGUV Information 205-003 (DGUV 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten) sind die Anforderungen an die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten geregelt. Die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

RISIKEN KONTROLLIEREN

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Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.

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