Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme: Sichere Fluchtwegs-Kennzeichnung bei Stromausfall und Rauchentwicklung
Nachleuchtende bzw. langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme gehören zu den optischen Sicherheitsleitsystemen, die bodennah an den Wänden, auf speziellen Einrichtungen, z.B. Geländern, oder auf dem Fußboden angebracht sind. Damit wird auch beim Stromausfall oder bei Rauchentwicklung eine gut sichtbare Fluchtwegkennzeichnung gewährleistet.
Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme – die wichtigsten Fakten:
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Was versteht man unter einem nachleuchtenden Sicherheitssystem?
Langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind Markierungen und Sicherheitskennzeichnungen, die Personen den Weg zu Notausgängen weisen. Diese Systeme können aus Bodenmarkierungen, Wandmarkierungen, Schildern und Symbolen bestehen und beinhalten bspw. lang nachleuchtende Fluchtwegschilder und nachleuchtende Piktogramme.
Eine Fluchtwegkennzeichnung mit nachleuchtenden Eigenschaften hat den Zweck, Personen in Gebäuden oder Anlagen bei Stromausfall oder Rauchentwicklung eine sichere Orientierung hin zu den Notausgängen und Sammelpunkten zu bieten. Dadurch tragen die nachleuchtenden Sicherheitssysteme wesentlich zur Sicherheit von Personen bei und unterstützen eine effiziente Evakuierung.
Wie entsteht Licht in nachleuchtenden Sicherheitssystemen?
Nachleuchtende bzw. langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme funktionieren nach dem Prinzip der Phosphoreszenz. Das bedeutet, sie können Licht absorbieren und dieses über einen längeren Zeitraum wieder abgeben, wodurch sie auch im Dunkeln oder bei Rauchentwicklung sichtbar bleiben. Nachleuchtende Materialien können über Stunden nach dem Ende der Lichtzufuhr leuchten.
Exkurs: Funktionsweise nachleuchtender Materialien
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Wie können die Sicherheitssysteme im Notfall helfen?
Nachleuchtende Sicherheitssysteme spielen eine entscheidende Rolle, um die Sicherheit in Gebäuden und Anlagen in Notfallsituationen zu gewährleisten:
Sie weisen den Weg bei Stromausfall: Funktioniert die reguläre Beleuchtung aufgrund eines Stromausfalls nicht mehr, sorgen Fluchtwegschilder mit nachleuchtender Funktion dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge sichtbar bleiben.
Orientierungshilfe bei Rauchentwicklung: Im Brandfall wird bei einer Verrauchung der Flure die Sichtbarkeit von z.B. Rettungszeichenleuchten bzw. der Beschilderung der Fluchtwege oft durch die Rauchentwicklung erschwert, da sich der Rauch an der Decke der Fluchtwege sammelt. In dem Fall hilft eine bodennahe nachleuchtende Sicherheitskennzeichnung.
Bessere Kennzeichnung von Hindernissen: Treppen oder Mauervorsprünge oder ähnliche „Stolperfallen“ können die Flucht behindern. Das wird durch eine markante nachleuchtende Kennzeichnung dieser Bereiche verhindert.
Beruhigung und Stressreduktion: In Notfallsituationen können Angst und Panik dazu führen, dass Menschen sich nicht richtig orientieren können. Gut sichtbare nachleuchtende Fluchtwegschilder, Leitmarkierungen und -zeichen können beruhigend wirken, indem sie eine klare Richtung vorgeben und so dazu beitragen, Panik zu vermeiden.
Außerdem zeichnen sich nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme durch folgende Vorteile aus:
- Unabhängigkeit von Stromquellen
- wirtschaftlich und effizient
- ermöglicht durchgängige Markierung mit geringem Aufwand
- langlebig und zuverlässig
- einfache Installation
- wartungsarm
- nahezu überall einsetzbar
Wie können die Sicherheitssysteme im Notfall helfen?
Nachleuchtende Sicherheitssysteme spielen eine entscheidende Rolle, um die Sicherheit in Gebäuden und Anlagen in Notfallsituationen zu gewährleisten:
Sie weisen den Weg bei Stromausfall: Funktioniert die reguläre Beleuchtung aufgrund eines Stromausfalls nicht mehr, sorgen Fluchtwegschilder mit nachleuchtender Funktion dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge sichtbar bleiben.
Orientierungshilfe bei Rauchentwicklung: Im Brandfall wird bei einer Verrauchung der Flure die Sichtbarkeit von z.B. Rettungszeichenleuchten bzw. der Beschilderung der Fluchtwege oft durch die Rauchentwicklung erschwert, da sich der Rauch an der Decke der Fluchtwege sammelt. In dem Fall hilft eine bodennahe nachleuchtende Sicherheitskennzeichnung.
Bessere Kennzeichnung von Hindernissen: Treppen oder Mauervorsprünge oder ähnliche „Stolperfallen“ können die Flucht behindern. Das wird durch eine markante nachleuchtende Kennzeichnung dieser Bereiche verhindert.
Beruhigung und Stressreduktion: In Notfallsituationen können Angst und Panik dazu führen, dass Menschen sich nicht richtig orientieren können. Gut sichtbare nachleuchtende Fluchtwegschilder, Leitmarkierungen und -zeichen können beruhigend wirken, indem sie eine klare Richtung vorgeben und so dazu beitragen, Panik zu vermeiden.
Außerdem zeichnen sich nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme durch folgende Vorteile aus:
- Unabhängigkeit von Stromquellen
- wirtschaftlich und effizient
- ermöglicht durchgängige Markierung mit geringem Aufwand
- langlebig und zuverlässig
- einfache Installation
- wartungsarm
- nahezu überall einsetzbar
Welche Randbedingungen müssen erfüllt werden, damit nachleuchtende Sicherheitssysteme aktiviert werden?
Da nachleuchtende Sicherheitssysteme wie oben beschrieben auf dem Prinzip der Phosphoreszenz basieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, damit sie im Notfall optimal funktionieren:
Lichtexposition: Damit nachleuchtende Sicherheitssysteme aktiviert werden können, müssen sie zunächst einer Lichtquelle ausgesetzt sein. Die meisten Lichtquellen eignen sich zur „Aufladung“. Nicht geeignet ist jedoch das Licht von Natriumdampfniederdrucklampen.
Beleuchtungsstärke: Die Beleuchtungsstärke hat u.a. Einfluss auf die Leuchtdichte der langnachleuchtenden Systeme. In der Regel liefert die Allgemeinbeleuchtung eine ausreichende Leistung, um die nachleuchtenden Installationen ausreichend zu „versorgen“.
Anregungsdauer der langnachleuchtenden Sicherheitssysteme: Die Aufladezeit sollte so gering wie möglich ausfallen, was wiederum von der Lichtquelle, deren Beleuchtungsstärke, der Temperatur und dem spezifischen Nachleuchtungs-Produkt abhängt.
Abklingdauer: Dieser Dauer bezieht sich auf die Zeit, die nach Beendigung der Aufladung/Anregung des nachleuchtenden Produkts vergeht, bis die Leuchtdichte auf 0,3 mcd/m2 gesunken ist.
Rechtliche Vorgaben und Anforderungen für nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme
Ob und in welchem Umfang Sicherheitsleitsysteme notwendig sind, wird durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Eine erhöhte Gefährdung aufgrund örtlicher oder betrieblicher Bedingungen und damit die Erfordernis für die Einrichtung eines Sicherheitsleitsystems kann gemäß ASR 2.3. z.B. vorliegen bei:
- großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen
- hohem Anteil ortsunkundiger Personen
- hohem Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität
In der ASR 2.3 gibt es zudem konkretere Vorgaben zur Ausführung, genauer gesagt zur Leuchtdichte in Relation zur Leuchtdauer und zu den Maßen der Leitmarkierungen. Außerdem sind Kennzeichnungsspezifika bestimmter örtlicher Gegebenheiten enthalten wie z.B. für Handläufe, Vorsprünge, Rampen, Treppen, Türen und deren Betätigungseinrichtungen.
Weitere Anforderungen an nachleuchtende Systeme:
- gemäß ASR A2.3 und ASR A1.3 müssen sie mindestens die Anforderungen nach DIN 67510-1:2020-05, Klasse C erfüllen
- ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Materialien muss gewährleistet sein – in Hinblick auf Intensität, Dauer und Art der Beleuchtung
- Funktionsweise nachleuchtender Sicherheitsleitsysteme wie nachleuchtender Flugwegschilder muss nachgewiesen werden – durch Hersteller oder Messung am Anwendungsort
Welche nachleuchtenden Sicherheitsleitsysteme gibt es?
Nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind für vielfältige Anwendungen und in verschiedenen Formaten erhältlich:
Boden- oder Wandmarkierungen: Dazu gehören nachleuchtenden Streifen, Punkte oder Symbole, die auf den Boden aufgeklebt werden, um die Richtung der Fluchtwege anzuzeigen.
Treppenmarkierungen: Speziell für Treppen entwickelte nachleuchtende Kennzeichnungsbänder, die an Kanten von Stufen, Handläufen und auf der Trittfläche angebracht werden.
Türhinweise: Nachleuchtende Beschilderungen oder Streifen, die auf den Türen angebracht werden, um Notausgänge zu kennzeichnen oder die Türgriffe sichtbar zu machen.
Not- und Rettungszeichen: Nachleuchtende Zeichen, die den Standort von Not- und Rettungseinrichtungen wie Feuerlöschern oder Sammelplätzen kennzeichnen.
Grundsätzlich gibt es Produkte wie nachleuchtende Fluchtwegschilder in selbstklebender Ausführung und zum Anschrauben. Überdies gibt es spezielle Markierungsfarben. Die für den Boden erhältlichen Systeme sind auch mit Anti-Rutsch-Beschichtung erhältlich.
Weiterhin unterscheiden sich die Produkte hinsichtlich ihrer Leuchtstärke, um den Anforderungen verschiedener Anwendungsbereiche gerecht zu werden.
Welches System für Sie das richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Größe und Komplexität des Gebäudes oder des Einsatzbereichs sowie spezifische Risiken oder Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen.
Was muss bei der Befestigung eines langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems beachtet werden?
Bei der Installation lichtspeichernder Sicherheitsleitsysteme müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um deren Wirksamkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen:
Position der Leitmarkierungen
- gekennzeichnet werden müssen: Fluchtrichtung, Notausgänge, Gefahrenstellen auf den Rettungswegen (z.B. Treppen, Stufen, Kurven)
- Fluchtrichtung muss mit Sicherheitszeichen „Rettungsweg/Notausgang“ (E001 bzw. E002) + Verbindung mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil) gekennzeichnet werden
- bis zum nächsten sicheren Bereich sind durchgehende (mindestens drei Markierungen pro Meter in regelmäßigen Abständen) und gut sichtbare Leitmarkierungen entlang des Hauptfluchtwegs erforderlich
- Leitmarkierungen sind durchgehend und gut sichtbar im Verlauf des Hauptfluchtweges auf
dem Fußboden oder an Wänden anzubringen. Die Oberkante der Markierung darf nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegen.
Hinweis:
Beim Einrichten von neuen Arbeitsstätten oder bei wesentlichen Änderungen ist es
empfehlenswert, die Oberkante der Markierung nicht höher als 30 cm über dem Fußboden
anzubringen
- Markierungsmaße: Durchmesser von mindestens 5 cm
- beidseitige Markierung ist erforderlich, wenn die Gefahr der Verrauchung besteht oder wenn die Fluchtwege mehr als zwei Meter breit sind
Markierung von Treppen, Stufen und ähnlichen Hindernissen
Befinden sich Treppen, Treppenwangen, Handläufe oder Rampen im Fluchtwegeverlauf, müssen diese so markiert werden, dass ihr Beginn, ihr Verlauf und ihr Ende eindeutig erkennbar sind. Die Kennzeichnung muss zudem folgende Anforderungen erfüllen:
- Die lichtspeichernden Sicherheitsleitsysteme müssen über die gesamte Breite der Vorderkanten der Trittstufen angebracht werden.
- Handläufe und Rampen sind ebenfalls in gesamter Länge zu kennzeichnen.
Markierung von Türen
Bei sich im Verlauf von Fluchtwegen befindlichen Türen und Notausstiegen ist eine Umrandung mit den selbstleuchtenden Sicherheitsleitsystemen erforderlich.
Außerdem müssen die Türgriffe von Notausgängen und Türen mit nachleuchtenden Markierungen ausgestattet werden, damit sie im Notfall schnell bedient werden können.
Fachkundige Beratung zu langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen
Mit der NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH erhalten Sie Spezialisten in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur Fluchtwegkennzeichnung mit nachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ein Höchstmaß an Sicherheit für Nutzer und Besucher Ihrer Gebäude zu gewährleisten.
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Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.
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