Regelmäßige Leiterprüfung

Warum ist eine regelmäßige Leiterprüfung wichtig?

 

Sicherheit hat bei Leitern und Tritten immer oberste Priorität. Ob kleiner Tritt für den zu hohen Aktenschrank, Leitern auf Baustellen oder große Standleiter im Lager eines Möbelhauses: Sie alle müssen auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Wenn Leitern und Tritte als Arbeitsmittel benötigt werden, beispielsweise auf dem Bau, in Handwerksbetrieben oder in einer Bibliothek, müssen sie vom Unternehmen bereitgestellt werden. Das Unternehmen ist damit auch für die regelmäßige Leiterprüfung verantwortlich.

Wie so eine Leiterprüfung abläuft und worauf im Zusammenhang mit der Kontrolle von Leitern und Tritten geachtet werden muss, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 

Die wichtigsten Fakten zur regelmäßigen Leiterprüfung:

 
  • Leitern und Tritte müssen laut Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig inspiziert und kontrolliert werden.
  • Die Leiterprüfung muss mindestens alle 12 Monate erfolgen, je nach konkretem Verwendungszweck ggf. auch häufiger.
  • Jede Leiterprüfung muss dokumentiert werden. Sie kann auch mit einer Prüfplakette als “bestanden” markiert werden.
  • Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, die Leitern zu nummerieren, eine Prüfdatenübersicht auszuarbeiten und die Prüfprotokolle zusammen mit den Übersichten abzulegen.
  • Der Arbeitgeber legt im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung fest, welche Qualifikation an den Mitarbeitenden gestellt werden muss, der die Leiterkontrolle in regelmäßigen Abständen durchführt. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann auch eine explizite Fortbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich sein.
  • Alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich über die richtige Verwendung von Leitern informiert werden.
  • Beschädigte Leitern und Tritte dürfen nicht länger benutzt werden.

 

Die Rechtslage zur Leiterprüfung

 

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Gehören Leitern und Tritte zu den notwendigen Arbeitsmitteln, müssen auch diese laut BetrSichV (§14 BetrSichV und §3 BetrSichV) geprüft werden.

Die Richtlinie DGUV Vorschrift 208-016 bietet die Basis für die Leiterkontrolle und beschreibt die Art, den Umfang und das Kontrollintervall der Prüfung. Weiterhin besteht die Pflicht seitens des Arbeitgebers, seine Angestellten über den korrekten Umgang mit Leitern und Tritten zu informieren.

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Welche gesetzlichen Regelungen sind bezüglich Leitern noch zu berücksichtigen?

 

Jeder Arbeitgeber, der in seinem Betrieb Leitern als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, sollte die damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften kennen. Um möglichst unfallfrei durch das Jahr zu kommen, sollte die Arbeit stets unter Berücksichtigung folgender Gesetze und Vorschriften verlaufen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
  • ASR A 1.8: Verkehrswege
  • DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
  • DGUV Information 208-016: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DIN EN 131-3: Leitern
  • DIN EN 14183: Tritte

 

Wie prüft man Leitern richtig und wer übernimmt die Prüfung?

 

Die Leiterprüfung wird von einem externen Fachmann oder von einem Mitarbeiter, der entsprechend qualifiziert ist, durchgeführt. Im Falle einer absolvierten Schulung verfügt der Mitarbeiter über einen Sachkundenachweis, der ihn laut ArbSchG §7 als eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6) qualifiziert. Es ist ihm nun möglich, die Leiterprüfung durchzuführen und abhängig vom konkreten Einsatz der Leiter das passende Kontrollintervall festzulegen.

Selbst bei schonender Verwendung der Leiter muss diese Prüfung mindestens alle 12 Monate erfolgen, wobei die Leiter auf ihre Funktionalität und Sicherheit kontrolliert wird. Die Leiterprüfung unterliegt der Dokumentationspflicht, die den Arbeitgeber bei einem Unfall absichert. Wurde die Leiter erfolgreich und ohne Beanstandungen auf Mängel geprüft, wird das entsprechende Prüfprotokoll abgelegt und die Leiter kann zusätzlich mit einer Prüfplakette markiert werden.

 

Auf was muss man bei der Leiterprüfung achten?

 

Primär wird bei der Leiterprüfung nach offensichtlichen Schäden und Mängeln gesucht. Dazu gehören:

  • verbogene oder fehlende Stufen
  • beschädigte oder fehlende Spreizsicherung
  • verbogene Holme
  • fehlende stabile Verbindung von Stufen und Holmen
  • fehlende Sicherheitsbügel
  • beschädigte Brückenheberbefestigung
  • ausgeschlagene Gelenke
  • lockere oder fehlende Nieten
  • keine rutschhemmenden Füße
  • fehlende Schutzkappen, z.B. an den Enden der Stufen

Sollte eines der Teile beschädigt, aber reparierbar bzw. austauschbar sein, so können die Instandsetzungsarbeiten intern durchgeführt werden, sofern eine Person mit ausreichend handwerklichen Fähigkeiten verfügbar ist. Der Austausch von Sprossen/Stufen oder Leiterfüßen ist dabei eine häufige Maßnahme, aber es ist darauf zu achten, dass beschädigte Sprossen/Stufen nur mit Sprossen/Stufen der gleichen Art ersetzt werden dürfen.

Bei größeren Reparaturen sollte die Leiter einem Fachmann übergeben werden, der die professionelle Instandsetzung übernimmt. Bis die Leiter fachkundig repariert wurde, sollte sie auf keinen Fall benutzt werden.

Werden Leitern oder Tritte aus Holz verwendet, darf nur durchscheinende Lasur verwendet werden, um mögliche Schäden rechtzeitig zu erkennen.

Ist eine Leiter durch beispielsweise jahrelange Nutzung so sehr beschädigt, dass sie nicht länger einsetzbar ist, muss diese Leiter unverzüglich aus dem Leitersortiment des Unternehmens entfernt werden. Sie sollte dann, bevor sie fachgerecht entsorgt wird, an einem Platz verwahrt werden, wo sie kein Mitarbeiter versehentlich benutzen kann. 

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

 

Die Sicherheitsprüfung von Leitern und Tritten erfolgt im Höchstabstand von 12 Monaten. Wie oft die Prüfung tatsächlich erfolgen muss, ist abhängig von:

  • der Branche
  • von der Häufigkeit der Nutzung
  • von der Stärke der Beanspruchung
  • von der Bewertung des Allgemeinzustandes der Leiter, die z.B. von einer befähigten Person mit Sachkundenachweis durchgeführt wurde

Je nach Branche kann es durchaus auch notwendig sein, täglich oder wöchentlich eine Leiterprüfung durchzuführen, wenn der Fachmann dies als erforderlich betrachtet, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Leiterprüfung muss stets dokumentiert werden. 

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Unterweisung für Beschäftigte zur Handhabung von Leitern

 

Die Unterweisung wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Sie sollte mindestens einmal pro Jahr erfolgen, da sich Unfälle in jeder Höhe ereignen können und die Arbeit mit Leitern und Tritten stets Gefahrenpotential birgt.

Wurden Leitern mit neuer Bauart hinzugefügt, muss eine Unterweisung für Beschäftigte direkt nach der Anschaffung dieser erfolgen, damit gewährleistet werden kann, dass alle Mitarbeiter zur Arbeit mit allen im Unternehmen verwendeten Leitern vertraut sind.

Die Unterweisung umfasst folgende Themengebiete:

  • Informationen zur richtigen Benutzung der Leiter
  • bauartspezifische Hinweise zu jedem verwendeten Leitertyp
  • Hinweise auf mögliche Gefährdungen

Einflüsse, die die Arbeit auf einer Leiter erschweren und damit als Gefährdung gelten, sind beispielsweise:

  • Arbeit im öffentlichen Verkehr
  • witterungsbedingte Einflüsse (Frost, Regen, Sturm)
  • Arbeit an elektrischen Anlagen
  • Arbeit in industriellen Einrichtungen mit beweglichen Anlageteilen
  • Arbeit in Schächten, Kanälen oder Rohren
  • Arbeit an Kran- oder Förderanlagen
  • Arbeit in der Nähe potentieller Absturzkanten
  • Arbeiten mit erhöhtem Kraftaufwand
  • Mitführen von Bauteilen (z.B. mit großer Windangriffsfläche)

 

Worauf sollte bei der Benutzung von Leitern geachtet werden?

 

Bevor eine Leiter aufgestellt wird, sollte die Leiter vom Nutzer auf offensichtliche Mängel untersucht werden. Bemerkt der Mitarbeiter beispielsweise eine beim Transport beschädigte Sprosse, ist die Leiter kein sicheres Arbeitsmittel mehr.

Weiterhin sollte auf einen ebenen Untergrund geachtet werden, von dem keine Rutschgefahr ausgeht und der ausreichend fest ist, um einen stabilen Stand der Leiter zu sichern.

Beim Aufstellen ist der richtige Winkel zu wählen, der einen stabilen/sicheren Auf- und Abstieg ermöglicht sowie das Aufliegen beider Holme am Stützobjekt.

 

Die regelmäßige Leiterprüfung sorgt für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter

 

Gern beraten wir Sie zum Thema der Leiterprüfung und geben Ihnen hilfreiche Hinweise zur Umsetzung der Vorschriften. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Bildquellen:

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