Feuerlöscher im Unternehmen – Welche Vorschriften und Verpflichtungen gibt es?

Feuerlöscher sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und daher für Unternehmen auch verpflichtend. Sie sind unverzichtbar für den Soforteinsatz bei Entstehungsbränden. Allerdings gibt es genaue Regelungen zur Anzahl, Art und Installationsort dieser Löschmittel.

Wir geben Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen rund um die Bereitstellung von Feuerlöschern in Unternehmen, u.a. zur Anzahl, zur Platzierung und Art der Feuerlöscher.

 

Feuerlöscher in Unternehmen – die wichtigsten Fakten:

 
  • Geregelt in: Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • Anzahl und Art der Feuerlöscher richten sich nach Betriebsgröße und Brandgefährdung.
  • Hinsichtlich der jeweiligen Eignung werden die Feuerlöscher in eine oder mehrere Brandklassen eingeordnet.
  • Das Löschvermögen in den jeweiligen Brandklassen wird für jeden Feuerlöscher ermittelt und auf diesen angegeben.
  • Feuerlöscher unterscheiden sich im jeweiligen Löschmittel, das in diesen enthalten ist, z.B. Pulver- und Schaumfeuerlöscher.
  • Verschiedene Feuerlöscher-Bautypen: Aufladefeuerlöscher und Dauerdruckfeuerlöscher

 

 

Wo findet man die gesetzlichen Regelungen zu Feuerlöschern im Unternehmen?

 

Die vorgeschriebenen Grundlagen zum Einsatz von Feuerlöschern in Unternehmen finden Sie z.B. in der Arbeitsstättenverordnung sowie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Wie viele Feuerlöscher werden im Unternehmen benötigt?

 

Die Art und Anzahl ist festgelegt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Art und Anzahl sind hauptsächlich abhängig von der Betriebsgröße und der Brandgefährdung:

 

Brandgefährdung im Unternehmen

 

Hier ist zwischen einer normalen und einer erhöhten Brandgefährdung zu unterscheiden, wobei die jeweiligen Tätigkeiten Einfluss auf die Einstufung haben. So herrscht bspw. in einem Büro oder einem Verkaufsraum mit nicht brennbaren Artikeln eine normale Gefährdung, während sie in einer Werkstatt oder einer Druckerei erhöht ist durch das Vorhandensein entzündbarer Stoffe oder die Durchführung brandgefährdender Arbeiten.

Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher müssen im Unternehmen installiert werden. So ergeben sich z.B. kürzere Wege zu den Feuerlöschern. Bei Entstehungsbränden kommt dem Faktor Zeit eine wichtige Rolle zu. Je schneller ein Feuerlöscher greifbar ist, desto schneller kann die Brandbekämpfung gestartet werden.

 

Einfluss der Betriebsgröße

 

Prinzipiell müssen in allen Arbeitsstätten, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, Feuerlöscher vorhanden sein. Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich auch nach dem räumlichen Ausmaß der Arbeitsstätten.

Bzgl. der Relation von Betriebsgröße und Löscheranzahl geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2 Löschmitteleinheiten (LE) vor. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, um Feuerlöscher mit unterschiedlichem Löschvermögen vergleichbar zu machen und dementsprechend das erforderliche Gesamtlöschvermögen mehrerer Feuerlöscher ermitteln zu können. Auf jedem Gerät ist aufgeführt, wie viele Löschmitteleinheiten in der jeweiligen Brandklasse gegeben sind.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten sind Tabellen vorhanden, um bei einer normalen Brandgefährdung je nach Grundfläche der Arbeitsbereiche die Anzahl an Löschmitteleinheiten pro Fläche für die Grundausstattung zu ermitteln.

Wenn die erforderliche Anzahl an Löschmitteleinheiten bestimmt worden ist, können nach Festlegung der erforderlichen Brandklasse A, B, C, D, F die Feuerlöscher ausgesucht werden, die hier die Summe der erforderlichen Löschmitteleinheiten erfüllen und den erforderlichen Brandklassen entsprechen.

Bei der Ermittlung ist übrigens zu beachten, dass im Regelfall für die bei der Grundausstattung eingeplanten Feuerlöscher mindestens Löscher mit 6 Löschmitteleinheiten vorhanden sein müssen. Ein 5-kg-Kohlendioxidfeuerlöscher mit der Bezeichnung 34B hat nur 2 Löschmitteleinheiten in der Brandklasse B und kann somit im Regelfall nicht berücksichtigt werden.

 

Beispiel zur Ermittlung der erforderlichen Feuerlöscher

 

Die Grundausstattung einer Fläche mit 600 m2 würde 24 Löschmitteleinheiten erfordern. Dies könnte in der Brandschutzklasse A z.B. durch vier 21A Feuerlöscher abgedeckt werden.
(Weitere Beispiele siehe Technische Regel für Arbeitsstätten A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)

 

 

 

In welcher Entfernung müssen Feuerlöscher erreichbar sein?

 

Bei normaler Brandgefahr darf der Laufweg zum nächsten Feuerlöscher maximal 20 Meter betragen.

Bei erhöhter Brandgefahr, z.B. bei Bearbeitungsmaschinen mit einer erhöhten Zündgefahr, muss der Feuerlöscher in maximal 5 bis 10 Metern erreichbar sein.

Achten Sie bei der Installation auch auf die Platzierung an geeigneten Stellen, also möglichst gut sichtbar im Bereich der Flucht- und Rettungswege. Sollte das nicht möglich sein, nutzen Sie die am Standort der Feuerlöscher erforderliche Sicherheitskennzeichnung, um auf die Position des Feuerlöschers z.B. durch Fahnenschilder hinzuweisen.

Unterschiede bei Feuerlöschern und damit verbundene sicherheitstechnische Anforderungen

 

Feuerlöscher werden entsprechend den Löschmitteln unterschieden nach:

  • Schaumfeuerlöscher
  • Fettbrandfeuerlöscher
  • Wasserfeuerlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Pulverfeuerlöscher
  • Metallbrandfeuerlöscher

Die Varianten mit Schaum und Wasser werden am häufigsten eingesetzt:

  • Wasserlöscher sind in der Regel für die Brandklasse A geeignet
  • Schaumfeuerlöscher sind in der Regel für die Brandklassen A und B geeignet

Pulverfeuerlöscher bieten zwar den Vorteil, dass sie für viele Brandklassen einsetzbar sind, die versprühte Salz-Pulver-Mischung hinterlässt jedoch extreme Verunreinigungen, die nur schwer entfernbar sind. Daher werden diese Feuerlöscher nur noch dort eingesetzt, wo das Löschmittel, das beim Löschen eines Entstehungsbrandes verteilt wird, keinen Schaden an z.B. mechanischen oder elektronischen Bauteilen anrichten kann. A, B, C Pulverlöscher sind jedoch die optimale Wahl an Orten, wo Gasbrände zum Tragen kommen können.

Wie der Name schon andeutet, werden Fettbrandfeuerlöscher vorwiegend für die Bekämpfung von Fettbränden (Brandschutzklasse F) eingesetzt, während Metallbrandfeuerlöscher bei Metallbränden zum Einsatz kommen (Brandschutzklasse D).

 

Exkurs: Brandklassen

 

A: feste Stoffe, z.B. Holz, Papier

B: flüssige und flüssig werdende Stoffe, z.B. Benzin, Teer, Harze

C: Gase und gasförmige Stoffe z.B. Erdgas

D: Metalle, z.B. Magnesiumspäne

F: Fette, Speiseöle, z.B. in Küchengeräten

 

Auf jedem Feuerlöscher sind die entsprechenden Brandklassen vermerkt.
Es ist empfehlenswert, dass die installierten Feuerlöscher in Unternehmen mindestens die Brandklassen A und B abdecken. Je nach betrieblichen Voraussetzungen müssen Löschmittel für weitere Brandklassen vorhanden sein.

 

 

Besondere Vorsicht ist bei Kohlenstoffdioxidlöschern (Brandklasse B) geboten. Bei der Benutzung werden große Mengen an Kohlendioxidgas freigesetzt, was in geschlossenen und nicht ausreichend großen Räumen lebensbedrohlich werden kann.

Beim Vorhandensein von Kohlendioxidfeuerlöschern zum Einsatz in geschlossenen Räumen ist die jeweilige Anwendungsmöglichkeit im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und vom Ergebnis entsprechende Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Diese können Hinweise sein, dass nicht im Raum gelöscht werden darf, sondern nur durch den Türspalt des Raumes oder der Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern mit einem Löschmittelgewicht, das im Raum noch nicht zu einer Erstickungsgefahr führt.

Unterschiede bei den Feuerlöscher-Bauarten

 

Bzgl. der Bauarten unterscheidet man bei Feuerlöschern:

  • Aufladefeuerlöscher: Sie erfordern eine Aktivierung, bevor sie eingesetzt werden können. Dafür muss im Inneren der Feuerlöschflasche erst eine Gasdruckpatrone geöffnet werden. Aufladefeuerlöscher sind schwerer und teurer als Dauerdruckfeuerlöscher, besitzen jedoch in der Regel eine längere Lebensdauer und eine höhere Zuverlässigkeit.
  • Dauerdruckfeuerlöscher: Die Kombi aus Lösch- und Treibmittel steht bei dieser Bauart dauerhaft unter Druck (ca. 15 bar). Er ist zwar günstiger als ein Aufladefeuerlöscher, bei mangelnder Wartung oder durch einen unsachgemäßen Umgang kann es jedoch zu Druckverlust kommen. Im schlimmsten Fall ist der Feuerlöscher dann im Brandfall nicht einsatzbereit. Über ein Manometer am Löscher können Sie den Druck überprüfen. Bei älteren Geräten kann diese Anzeige jedoch unzuverlässig sein.

Vorschriften zur Wartung von Feuerlöschern

 

Feuerlöscher sind prüfpflichtige Einrichtungen, die mindestens alle 2 Jahre durch eine befähigte Person (z.B. Hersteller oder Wartungsdienst) geprüft werden müssen.

Die Überprüfung ist auch erforderlich:

  • nachdem der Feuerlöscher benutzt wurde – auch wenn dieser nur teilentleert wurde
  • wenn er durch äußere Einflüsse sichtbaren Schaden genommen hat.

Unsicherheiten beim Einsatz von Feuerlöschern? Lassen Sie sich von Brandschutz-Experten beraten!

 

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RISIKEN KONTROLLIEREN

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Riskante Situationen gibt es im Alltag immer wieder. Das gilt im Haushalt, in der Freizeit und im Sport genauso wie im Unternehmen. Entscheidend ist, bewusst zu handeln und mögliche Risiken zu kontrollieren. Gesunde Unternehmen sind erfolgreicher als Betriebe, die nicht in Sicherheit und Gesundheit investieren.

Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.

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Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Koordinierung aller Aufgaben rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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Ein persönlicher Berater ist zentraler Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unser Ziel ist, dass Ihre Mitarbeitenden Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und den betrieblichen Umweltschutz leben. Gemeinsam legen wir damit einen wichtigen Grundstein für Ihren Unternehmenserfolg. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern!