Arbeitsschutzgesetz: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die wichtigste Grundlage für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Es legt fest, welche Verantwortung Arbeitgeber tragen und welche Rechte Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Sicherheit am Arbeitsplatz haben.
Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Wir erklären, welche konkreten Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, und welche Mitwirkungspflichten Arbeitnehmer haben. Außerdem gehen wir auf die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen ein, auf mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz und darauf, wie der Arbeitsschutz praktisch im Betrieb umgesetzt werden kann.
Arbeitsschutzgesetz – die wichtigsten Fakten:
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Bedeutung des Arbeitsschutzgesetzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) liefert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Es gilt für alle Branchen und für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Gleichzeitig definiert es die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, um die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen sicherzustellen und, um die Arbeitnehmer über ihre Rechte dabei zu informieren.
Grundprinzipien des Arbeitsschutzgesetzes
Das Hauptziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Dabei verfolgt das Gesetz mehrere grundlegende Prinzipien:
- Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren: Das Arbeitsschutzgesetz zielt darauf ab, Unfälle und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz durch präventive Maßnahmen zu minimieren.
- Schutz der physischen und psychischen Gesundheit: Neben dem Schutz vor physischen Gefahren legt das ArbSchG auch Wert auf den Schutz vor psychischen Belastungen, die durch Arbeitsbedingungen entstehen können.
- Systematische Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefährdungen systematisch zu erfassen und zu bewerten, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
- Anpassung der Schutzmaßnahmen an den Stand der Technik: Die Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig überprüft und an neue technische, organisatorische oder arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
- Beteiligung der Arbeitnehmer: Das Arbeitsschutzgesetz fördert die aktive Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen, um so deren Wirksamkeit zu erhöhen.
Diese Grundprinzipien bilden die Basis für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, die sowohl die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhält als auch das Risiko von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen minimiert.
Arbeitsschutzgesetz: Rechte und Pflichten von Arbeitgebern
Das Arbeitsschutzgesetz legt eine Reihe von klaren Pflichten für Arbeitgeber fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Pflichten sind essenziell, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitgebern im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes:
Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Aspekte des Arbeitsumfelds, einschließlich der Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und der Gewährleistung eines sicheren Betriebsablaufs. Der Arbeitgeber muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
Eine zentrale Verpflichtung des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung dient dazu, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen. Die Gefährdungsbeurteilung muss alle relevanten Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten umfassen und regelmäßig aktualisiert werden, um neuen Gefahrenquellen oder Veränderungen im Arbeitsablauf Rechnung zu tragen.
Schutzmaßnahmen und Prävention
Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die identifizierten Gefahren zu beseitigen oder zumindest zu minimieren.
Die Maßnahmen orientieren sich dabei immer an dem STOP-Prinzip:
S = Substitution, d.h. Gefahrenquelle beseitigen bzw. ersetzen
T = Technische Lösungen nutzen, um Gefährdungen zu verringern
O = Organisatorische Maßnahmen, um Gefährdungen weiter abzuschwächen
P = Persönliche Schutzmaßnahmen – falls Gefährdungen weiter vorhanden sind,
Arbeitnehmer mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausstatten
Sofern nicht substituiert werden kann, sieht die Reihenfolge wie folgt aus:
- Es müssen alle möglichen technischen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden.
- Bei restlichen Gefährdungen sind organisatorischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Bei weiterhin verbleibenden Gefährdungen müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen
Die Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Maßnahmen an neue Gefahrenpotenziale, technische Entwicklungen oder veränderte Arbeitsbedingungen anzupassen. So wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz stets auf dem aktuellen Stand bleibt und kontinuierlich verbessert wird.
Durch das Arbeitsschutzgesetz wird hier ein Regelkreis zur ständigen Verbesserung angestoßen:
- Maßnahmen planen [plan]
- Maßnahmen umsetzen [do]
- erforderliche Wirkung prüfen [check]
- bei Bedarf nachregeln [act]
Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Pflichten des Arbeitgebers ist die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefahren am Arbeitsplatz, die geltenden Schutzmaßnahmen und die richtige Nutzung von Arbeitsmitteln unterrichten.
Diese Unterweisungen sind nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeiter erforderlich, sondern auch bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Einführung neuer Arbeitsmittel. Ziel ist es, die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sicher und gesundheitsbewusst zu erfüllen.
In der Regel wird die Unterweisung, wenn sich zwischenzeitlich keine Änderungen ergeben haben, einmal jährlich wiederholt. Für Auszubildende, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen halbjährlich. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung auch den Entleiher – dieser muss die Leiharbeitnehmer so unterweisen wie die eigenen Arbeitnehmer in einem bestimmten Arbeitsbereich.
Dokumentationspflichten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur umfassenden Dokumentation der durchgeführten Beurteilungen der Arbeitsbedingungen und der umgesetzten Schutzmaßnahmen. Diese Dokumentationen müssen jederzeit nachweisbar und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können. Die Dokumentationspflicht dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers im Falle von Unfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
Beteiligung des Betriebsrats
Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Er hat das Recht, bei allen Maßnahmen, die den Arbeitsschutz betreffen, mitzubestimmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig über geplante Schutzmaßnahmen zu informieren und ihn in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, die Akzeptanz und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen im Betrieb zu erhöhen.
Durch die Erfüllung dieser Pflichten trägt der Arbeitgeber entscheidend dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten. Dabei ist es wichtig, die Arbeitsschutzmaßnahmen als kontinuierlichen Prozess zu verstehen, der ständigen Anpassungen und Verbesserungen unterliegt.
Arbeitsschutzgesetz: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Das Arbeitsschutzgesetz legt nicht nur Pflichten für Arbeitgeber fest, sondern definiert auch klare Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer aktiv zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit ihrer Kollegen beitragen.
Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, aktiv an der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht umfasst verschiedene Aspekte, die wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen
Pflicht zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle vom Arbeitgeber erlassenen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört die ordnungsgemäße Nutzung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie die Befolgung von Sicherheitsanweisungen. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen die Arbeitnehmer entscheidend dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Meldepflicht bei Gefährdungen und Unfällen
Sollten Arbeitnehmer Gefährdungen, Mängel an Sicherheitseinrichtungen oder Unfälle am Arbeitsplatz feststellen, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Stelle zu melden. Diese Meldepflicht dient dazu, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Recht auf Unterweisung und Information
Arbeitnehmer haben das Recht, vom Arbeitgeber umfassend über die Gefahren am Arbeitsplatz, die Schutzmaßnahmen und die richtigen Verhaltensweisen unterrichtet zu werden. Diese Unterweisung muss regelmäßig und bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen erfolgen. Das Recht auf Information umfasst auch den Zugang zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, damit die Arbeitnehmer sich ein Bild von den Risiken machen und entsprechend handeln können.
Recht auf Verweigerung gefährlicher Arbeiten
Ein wesentliches Recht der Arbeitnehmer ist das Recht, die Ausführung von Arbeiten zu verweigern, die eine unmittelbare und erhebliche Gefahr für ihre Sicherheit und Gesundheit darstellen. Dieses Recht gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen hat oder wenn die Gefahrenlage sich plötzlich ändert. In solchen Fällen dürfen Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen, bis die Gefahr beseitigt ist, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.
Schutz vor Benachteiligung
Das Arbeitsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Rechte im Bereich des Arbeitsschutzes ergeben könnten, z.B. weil sie auf Sicherheitsmängel hingewiesen, Gefährdungen gemeldet oder von ihrem Recht auf Verweigerung gefährlicher Arbeiten Gebrauch gemacht haben. Dies beinhaltet insbesondere den Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung oder anderen nachteiligen Maßnahmen des Arbeitgebers.
Schutz besonders gefährdeter Gruppen
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes gibt es spezifische Regelungen, die darauf abzielen, besonders gefährdete Gruppen von Arbeitnehmern in besonderem Maße zu schützen. Dazu gehören:
- Schwangere: Arbeitgeber sind laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, werdende Mütter vor Gefahren, Überlastung und gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört unter anderem das Verbot von Tätigkeiten, die schwere körperliche Arbeit, den Umgang mit gefährlichen Stoffen oder eine erhöhte Unfallgefahr beinhalten. Darüber hinaus müssen Pausenregelungen und Ruhezeiten an die Bedürfnisse schwangerer Frauen angepasst werden.
- Jugendliche: Sie unterliegen den besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Arbeitgeber müssen demnach sicherstellen, dass Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre physische oder psychische Gesundheit gefährden können. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten, die mit gefährlichen Maschinen, in großer Höhe oder unter extremen Bedingungen durchgeführt werden. Auch die Arbeitszeiten und Ruhepausen für Jugendliche sind streng geregelt.
- Menschen mit Behinderungen: Der Arbeitsplatz muss für Behinderte so gestaltet sein, dass sie ihre Tätigkeit ohne zusätzliche Gefährdung ausüben können. Dazu gehören auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln und die Anpassung der Arbeitsumgebung an die individuellen Bedürfnisse. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, Arbeitsplätze speziell auf die Einschränkungen eines behinderten Mitarbeiters zuzuschneiden.
Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzgesetzes
Der Brandschutz spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da er wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beiträgt. Die Brandgefahren werden im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber geeignete Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Dies beinhaltet unter anderem:
- Sicherung des baulichen Brandschutzes
- Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen, Kennzeichnung von Notausgängen
- Bereitstellung von Feuerlöschern und anderen Feuerbekämpfungsmitteln
Weiterhin relevant in Hinblick auf den Brandschutz sind:
Unterweisung und Schulung
Mitarbeiter müssen regelmäßig im Umgang mit den bereitgestellten Brandschutzeinrichtungen geschult werden. Dies umfasst auch die regelmäßige Unterweisung in den betrieblichen Brandschutzvorschriften, das Verhalten im Brandfall und die Benutzung von Feuerlöschern.
Organisatorische Maßnahmen
Der Arbeitgeber muss organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz ergreifen, wie zum Beispiel die Benennung von Brandschutzbeauftragten und die Durchführung von Evakuierungsübungen.
Dokumentation
Alle durchgeführten Maßnahmen und Schulungen zum Brandschutz müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist ein wichtiger Teil der Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Sanktionen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können ernsthafte Konsequenzen für Arbeitgeber nach sich ziehen. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer das Recht, bei Missständen im Arbeitsschutz aktiv zu werden und ihre Rechte durchzusetzen.
Arbeitgeber, die gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen, müssen mit verschiedenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die zuständige Behörde stellt zunächst eine Frist, innerhalb derer die Versäumnisse nachgeholt werden müssen. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann das dazu führen, dass die betroffene Arbeit nicht mehr ausgeführt werden darf oder dass die betroffenen Arbeitsmittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können zudem mit erheblichen Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Ausmaß des Verstoßes und der Schwere der Gefährdung, die daraus resultiert.
Bei besonders gravierenden oder wiederholten Verstößen sowie in Fällen, in denen Arbeitnehmer durch die Versäumnisse zu Schaden gekommen sind, kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, die im Extremfall zu Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Personen führen können.
Schadenersatzanforderungen bei zivilrechtlicher Haftung des Arbeitgebers
Neben Bußgeldern und Strafen können Arbeitgeber auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz ein Arbeitnehmer zu Schaden kommt. Dies kann zu Schadensersatzforderungen führen, die erhebliche finanzielle Belastungen für das Unternehmen mit sich bringen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls, der auf mangelnde Schutzmaßnahmen zurückzuführen ist, kann der Arbeitgeber für die entstandenen Kosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für langfristige Gesundheitsschäden, die durch unzureichende Schutzvorkehrungen verursacht wurden.
Rechte der Arbeitnehmer bei Verstößen
Arbeitnehmer haben das Recht, bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz aktiv zu werden und ihre Interessen zu wahren. Das Gesetz stellt verschiedene Mechanismen zur Verfügung, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Missstände anzusprechen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Arbeitnehmer haben das Recht, sich bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz an ihren Vorgesetzten, den Betriebsrat oder direkt an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um den Missstand zu beseitigen. Dabei dürfen Arbeitnehmer keine Nachteile erleiden, wenn sie von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen.
Praktische Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Betrieb
Die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb ist entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben nicht nur auf dem Papier zu erfüllen, sondern auch in der täglichen Arbeitsrealität wirksam zu machen. Dabei sind mehrere Schritte notwendig, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Zu den grundlegenden Maßnahmen der praktischen Umsetzung gehören:
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt für jede wirksame Arbeitsschutzstrategie. Sie bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Maßnahmen aufgebaut werden. In dieser Beurteilung werden alle potenziellen Gefährdungen, die im Arbeitsumfeld auftreten können, systematisch erfasst und bewertet.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Arbeitsabläufe oder Arbeitsbedingungen ändern. Auf Basis der Beurteilung können dann konkrete Schutzmaßnahmen entwickelt und implementiert werden, die darauf abzielen, identifizierte Risiken zu minimieren oder vollständig zu beseitigen.
Implementierung eines effektiven Arbeitsschutzmanagementsystems
Um den Arbeitsschutz systematisch und nachhaltig im Betrieb zu verankern, ist die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) von großer Bedeutung. Ein solches System hilft dabei, den Arbeitsschutz als festen Bestandteil der betrieblichen Abläufe zu integrieren und kontinuierlich zu verbessern.
Ein effektives AMS umfasst klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, definierte Prozesse zur Identifizierung und Beseitigung von Gefährdungen sowie regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter. Zudem sollte das System regelmäßige Audits und Überprüfungen beinhalten, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam sind und den aktuellen Anforderungen entsprechen. Ein gut organisiertes Arbeitsschutzmanagementsystem trägt wesentlich dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb zu stärken und Unfälle sowie Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Beteiligung und Motivation der Mitarbeiter
Ein erfolgreicher Arbeitsschutz lebt von der aktiven Beteiligung und dem Engagement der Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass die Belegschaft nicht nur über die geltenden Sicherheitsvorschriften informiert wird, sondern auch in die Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen eingebunden ist. Dies fördert das Verständnis für die Bedeutung des Arbeitsschutzes und erhöht die Bereitschaft, die Maßnahmen konsequent einzuhalten.
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