Defibrillatoren im Betrieb: Das sollten Sie über die Lebensretter wissen

In Notfällen können Defibrillatoren Leben retten und sind daher eine sinnvolle Ergänzung der medizinischen Geräte zur Ersten-Hilfe in Unternehmen. Aber wie sieht es eigentlich aus rechtlicher Sicht aus? Ist ein Defibrillator im Betrieb Pflicht? Das und alle weiteren Fragen zum Thema klären in diesem Blogbeitrag.

Wir erläutern die Besonderheiten von Defibrillatoren im Betrieb, deren Funktionsweise und deren Bedeutung. Außerdem geben wir Hinweise zur Benutzung der Defibrillatoren durch Ersthelfer, zur Wartung und zur optimalen Platzierung der Geräte.

defibrillator

 

Defibrillator im Betrieb – die wichtigsten Fakten: 

 

  • es gibt keine Defibrillator Pflicht für Firmen
  • Notwendigkeit der Anschaffung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung
  • speziell für die Benutzung durch Ersthelfer gibt es AED – automatisierte externe Defibrillatoren
  • Bei Vorhandensein eines Defibrillators: Unterweisung von Ersthelfern und Mitarbeitern ist erforderlich
  • unter bestimmten Umständen ist Wartung der Defibrillatoren verpflichtend
  • Defibrillatoren, die nicht im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden, benötigen alle 2 Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle entsprechend der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

 

 

Besonderheiten des Defibrillators im Betrieb

 

In Betrieben kommen sogenannte AED zum Einsatz – Automatisierte Externe Defibrillatoren. Die medizinischen Geräte werden zur Wiederbelebung eingesetzt und können dank ihrer einfachen Funktionsweise auch von Laien benutzt werden.

Ein AED besteht aus folgenden Komponenten:

  • Akku
  • Gleichspannungswandler
  • Kondensator
  • Ausgangsstufe
  • Steuereinheit
  • Elektroden bzw. Patches
  • Einwegrasierer

Defibrillator Funktion: Wie wird ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) eingesetzt?

 

Ein AED funktioniert durch das Anbringen von zwei Elektroden auf dem Brustkorb der betroffenen Person. Diese Elektroden messen den Herzrhythmus und erkennen, ob eine Rhythmusstörung vorliegt. Wird eine solche erkannt, reagiert das Gerät automatisch und gibt einen oder mehrere Elektroschocks ab.

Der Defibrillator gibt über Video- und Sprachausgabe präzise Anweisungen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist, und bietet so den Ersthelfern eine wichtige Hilfestellung. Falsche Schockabgaben sind ausgeschlossen – das Gerät gibt den Elektroschock nur dann ab, wenn es Herzkammerflimmern erkannt hat.  

Defibrillator

Unterschiedliche Arten von Defibrillatoren

 

Bei den AEDs gibt es verschiedene Ausführungen: 

Halb- und vollautomatische Defibrillatoren

 

Vollautomatische AED: Diese Geräte geben den Elektroschock selbstständig ab. Der Ersthelfer muss lediglich die Elektroden anbringen und das Gerät starten.

Halbautomatische AED: Hier führt das Gerät eine Analyse des Patienten durch und fordert den Ersthelfer auf, per Knopfdruck einen Elektroschock auszulösen.

In Betrieben werden meist vollautomatische Geräte eingesetzt, um Laien die Anwendung zu erleichtern.

Schutzklassen bei Defibrillatoren

 

Die IP-Schutzklasse gibt an, wie gut ein Gerät gegen Staub- und Wasserschäden geschützt ist. Zwei Ziffern geben den jeweiligen Grad der Staub- und Wasserdichte an, wobei die erste Ziffer für den Schutz vor Staub und Fremdkörpern und die zweite den Schutz vor Eindringen von Flüssigkeiten steht. 

Beispiele für die Schutzklassen-Kennzeichnung bei Defibrillatoren: 

  • IP54: Schutz vor Staub und Sprühwasser
  • IP55: Schutz vor Staub und Strahlwasser aus beliebigem Winkel
  • IP56: Schutz vor Staub und starkem Strahlwasser

Sollte die Anschaffung des Defibrillators für den Außeneinsatz eingeplant sein, sollte das Gerät mindestens IP55 besitzen. 

Defibrillatoren mit Akku oder Batterien

 

Defibrillatoren können entweder mit Batterien oder Akkus betrieben werden. Batterien müssen alle 2 bis 5 Jahre getauscht werden, während Akkus stets vollständig aufgeladen sein müssen. 

Sind Defibrillatoren im Betrieb Pflicht? 

 

In Deutschland gibt es keine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, Defibrillatoren anzuschaffen.  

Es gilt lediglich laut ASR A4.3 Nr. 3.4: 

„Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z.B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z.B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.“ 

Der Arbeitgeber muss daher anhand der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob ein Defibrillator im Betrieb erforderlich ist.  

Wichtige Faktoren für Anschaffung eines Defibrillators im Betrieb sind vor allem:  

  • Zahl der Beschäftigten
  • Altersstruktur der Beschäftigten
  • Umfang des Kunden- und Publikumsverkehrs
  • bestehende Gefahren, bspw. durch Elektroarbeiten 
  • zu erwartende Eintreffdauer von Krankenwagen oder Notarzt
Defibrillator

Warum ist es dennoch sinnvoll, einen Defibrillator im Betrieb anzuschaffen? 

 

Auch wenn es keine Defibrillator Pflicht für Firmen gibt, sollten Sie immer bedenken: 

Die Anschaffung eines AEDs kann Leben retten, insbesondere bei Herzrhythmusstörungen, wo jede Minute zählt. Die Überlebenschance der Betroffenen sinkt mit jeder Minute um ca. 10 %. Je früher reagiert wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Betroffenen ohne bleibende Schäden überleben. 

Defibrillatoren sind besonders empfehlenswert in Betrieben mit folgenden Merkmalen: 

  • viel Publikumsverkehr, z.B. in öffentlichen Einrichtungen 
  • in Betrieben, in denen Menschen unter sehr hoher Belastung und Anstrengung arbeiten – nicht nur in Bezug auf die Mitarbeiter, sondern auch die Besucher, das gilt z.B. für Sportvereine oder Fitnessstudios 
  • in Unternehmen, bei denen spezielle Elektroarbeiten ohne zwangsläufigen Berührungsschutz, z.B. an der Elektroinstallation oder an Prüfplätzen, durchgeführt werden müssen

Benutzung der Defibrillatoren durch Ersthelfer 

 

AEDs bieten eine sehr einfache Handhabung, um die Erste Hilfe mit dem Defibrillator zu erleichtern. Sprachansagen und einfache Erklärungen sorgen dafür, dass die Anwendung auch für ungeschulte Personen zu bewältigen ist.

Wichtig ist aber trotzdem, dass betriebliche Ersthelfer in der Anwendung des AED vertraut sind und dass das Gerät in das betriebliche Erste-Hilfe-Konzept eingebunden wird – hier sollte der Betriebsarzt unterstützen. Er kann auch bei der Auswahl des passenden Geräts helfen. 

Ebenfalls wichtig: Eine eindeutige, gut sichtbare Kennzeichnung des Gerätestandorts für alle Mitarbeiter. 

Konkrete Hilfestellung zur Frage, ob die AED-Anschaffung sinnvoll/empfehlenswert ist, gibt auch folgende DGUV-Information:  DGUV-Information 204-010 "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe"

 

Ausbildung von Ersthelfern im Umgang mit Defibrillator

 

Dank einfacher Funktionsweise eines AED kann das Gerät grundsätzlich von jeder Person eingesetzt werden, die Benutzung sollte aber durch die betrieblichen Ersthelfer erfolgen. Ersthelfer erwerben in der Aus- und Weiterbildung grundlegende Kenntnisse zur Funktionsweise und zum Umgang mit dem AED und dessen Einbindung in den Ablauf der Wiederbelebungsmaßnahmen. 

Ersthelfer müssen mindestens einmal pro Jahr im Umgang mit dem AED unterwiesen werden.  

Diese Unterweisung beinhaltet: 

  • gerätespezifische Themen  
  • Praxiseinsatz der Geräte 
  • Notfallmanagement im Betrieb in Bezug auf AED, z.B. zu den Standorten und Ansprechpartnern 
  • Einwirkung von Umwelteinflüssen auf AED 

Die Durchführung der Unterweisung kann durch den Betriebsarzt, eine für die Wartung des Geräts beauftragte Person oder medizinisches Personal erfolgen. 

 

Unterweisung aller Mitarbeiter zum Defibrillator

 

Jährlich muss im Betriebe gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 eine Unterweisung zur Ersten-Hilfe erfolgen. Sind im Betrieb Defibrillatoren Teil der medizinischen Geräte, so muss die Unterweisung auch dieses Thema aufgreifen. Die Mitarbeiter müssen über die Standorte des AED und die

Wartung der Defibrillatoren im Betrieb 

 

Werden im Unternehmen Defibrillatoren angeschafft, muss die Wartungspflicht berücksichtigt werden. Dabei müssen Sie Folgendes beachten: 

  • da AED medizinische Geräte sind, fallen sie unter das MPG (Medizin-Produkte-Gesetz) 
  • für Betreiber gilt MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung) 
  • AED müssen alle zwei Jahre einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) durch geschultes Fachpersonal unterzogen werden 
  • Ausnahmen: Nicht erforderlich ist die sicherheitstechnische Kontrolle für AED, die sich in einem öffentlichen Raum befinden (der Öffentlichkeit frei zugängliche Räume) und die für den Einsatz durch Laien bestimmt sind – Betreiber muss in dem Fall aber regelmäßig Sichtprüfung durchführen und AED muss selbsttestend sein

Für diese Sichtprüfung muss im Unternehmen eine Person bestimmt werden – sie ist dann für die sorgfältige Prüfung des Defibrillators in regelmäßigen Abständen verantwortlich, was folgende Aufgaben beinhaltet: 

  • Batterieaustausch/Batterie aufladen nach Herstellervorgaben/nach Verwendung 
  • Austausch der Klebeelektroden nach Herstellervorgaben/nach Verwendung 
  • Sichtprüfung des Defibrillators 
  • Ansprechpartner für Fragen zum AED
  • Prüfung, ob beim Defibrillator noch ein Einwegrasierer vorhanden ist

 

Platzierung der Defibrillatoren im Betrieb

 

Defibrillatoren sollten an zentralen Standorten oder Orten mit hohem Personenverkehr wie Empfangsbereichen platziert werden. Auch auf großen Betriebsgeländen muss der AED schnell erreichbar sein. 

Der Standort des Defibrillators muss eindeutig gekennzeichnet sein, und zwar mit dem Rettungszeichen E010 (weißes Herz mit grünem Blitz-/Stromsymbol) sowie im Flucht- und Rettungsplan. 

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Arbeitsmedizinische Unterstützung zum Thema Defibrillatoren im Betrieb 

 

Als Ihr kompetenter Partner für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin bietet Ihnen die NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH umfassende Beratung und Unterstützung zur Anschaffung von Defibrillatoren in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine optimale Betreuung und Schulung Ihrer Mitarbeiter. Zudem bieten wir Ihnen die betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens und sind damit Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um Vorsorge und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. 

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Wir helfen Ihnen als Ihre Berater im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Gehen Sie mit uns den sicheren Weg zum Erfolg.

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