Vorschriften zur Notbeleuchtung – Sicherheit bei Stromausfall und Rauchentwicklung

Unternehmen sind durch Vorschriften verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeitende in Notfällen die Arbeitsstätten sicher verlassen können. Welche Notbeleuchtung* dabei eingesetzt werden muss, legt teilweise auch das Bauordnungsrecht der Länder fest.

Durch eine Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahme in seiner Arbeitsstätte umgesetzt werden muss. Die Sicherheitsmaßnahmen können dann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung langnachleuchtende Hinweisschilder, Sicherheitsleitsysteme usw. sein.

Wir geben Ihnen einen Überblick über Vorschriften zu den einzelnen Möglichkeiten, eine Notbeleuchtung sicher zu stellen.

*Wichtiger Hinweis

In der Einleitung und in den nachfolgenden Ausführungen ist als Überbegriff „Notbeleuchtung“ für alle Einrichtungen gewählt worden, die bei Dunkelheit und einem Wegfall der Allgemeinbeleuchtung für die erforderliche Sicherheit zum Verlassen der Arbeitsstätte über die Flucht- und Rettungswege sorgen und die erforderliche Sicherheit bieten, um an speziellen Arbeitsplätzen ohne Gefahren Arbeiten beenden bzw. fortsetzen zu können.
 

Unter diesen Begriff fallen insbesondere die folgenden Sicherheitseinrichtungen, die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ ASR A2.3 aufgeführt sind:

  • langnachleuchtende Sicherheitszeichen
  • innenbeleuchtete Sicherheitszeichen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • optische Sicherheitsleitsysteme
  • langnachleuchtende optische Sicherheitsleitsysteme
  • elektrisch betriebenes optisches Sicherheitsleitsystem
  • dynamisches optisches Sicherheitsleitsystem

Weiterhin wird der Begriff Notbeleuchtung als Überbegriff für eine Ersatzbeleuchtung verwendet.

Notbeleuchtung – die wichtigsten Fakten:

  • Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme usw. sichern die Orientierung bei einer erforderlichen Evakuierung der Arbeitsstätte, bei Dunkelheit, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausgefallen ist
  • kann bei bestimmten Gebäuden durch das Bauordnungsrecht der Länder vorgeschrieben werden
  • vermeidet ein Fehlverhalten und Panik von fliehenden Personen
  • bei elektrisch betriebenen Notbeleuchtungs-Systemen muss eine Mindestleuchtdauer von 1 bis 3 Stunden über Akkus oder zentrale Notstromsysteme gewährleistet werden
  • elektrisch betriebene Notbeleuchtungssysteme müssen regelmäßig jährlich durch befähigte Personen auf einen einwandfreien Zustand hin überprüft werden

Was ist eine Notbeleuchtung?

 

Unter Notbeleuchtung versteht man eine Beleuchtungsanlage, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung automatisch aktiviert wird, um die Sicherheit von Personen im Gebäude zu gewährleisten. Sie sorgt dafür, dass Flucht- und Rettungswege, sicherheitsrelevante Arbeitsplätze sowie Sammelstellen weiterhin sichtbar und gefahrlos nutzbar bleiben.

Notbeleuchtung

Bestandteile der Notbeleuchtung: Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

 

Notbeleuchtung vereint nach den am Anfang des Beitrags getroffenen Definitionen neben einer Notbeleuchtung, die z.B. eine sichere Evakuierung unterstützt auch eine Notbeleuchtung, die als Ersatzbeleuchtung eingesetzt wird:

 

Was ist eine Ersatzbeleuchtung?

 Unter Ersatzbeleuchtung versteht man eine Beleuchtungsanlage, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung automatisch aktiviert wird, um den Betrieb eines Gebäudes und z.B. spezieller betriebssicherheitsrelevanter Arbeitsplätze aufrecht erhalten zu können.

Was ist eine Notbeleuchtung, die vorrangig die Sicherheit unterstützt?

 Unter diesen Notbeleuchtungseinrichtungen versteht man eine Beleuchtungsanlage oder andere Systeme, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung automatisch aktiviert wird bzw. zum Einsatz kommt, damit insbesondere Flucht- und Rettungswege, sicherheitsrelevante Arbeitsplätze sowie Sammelstellen weiterhin in ausreichender Weise beleuchtet sind und gefahrlos nutzbar bleiben.

 

Rechtliche Vorschriften und Normen zur Notbeleuchtung

 

Für die Notbeleuchtung in Gebäuden gelten eine Reihe von verbindlichen Normen und Vorschriften, die sowohl Planung als auch Betrieb und Wartung regeln.

Im Mittelpunkt steht die europäische Norm DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung, die die lichttechnischen Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für öffentlich zugängliche Bauten sowie Arbeitsstätten definiert.

Die DIN EN 1838 macht u.a. Vorgaben zum Installationsort der Notbeleuchtung sowie zu den geforderten Lichtverhältnissen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung. Ergänzt wird die DIN EN 1838 unter anderem durch die DIN 67510 für nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme und die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer, die weitere Mindeststandards vorgeben.

Notbeleuchtung

Welche Verpflichtungen haben Unternehmen in Bezug auf die Notbeleuchtung?

 

Unternehmen haben in Bezug auf Notbeleuchtung verschiedene Pflichten, die sich vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergeben:

  • Zentrale Verpflichtung ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ( 5 ArbSchG), die klärt, ob und in welchem Umfang eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist, um das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze im Dunkeln zu gewährleisten. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG).
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Not- und Sicherheitsbeleuchtung den technischen Regeln wie der ASR A3.4 entspricht. Dazu gehören auch die Planung, Installation und regelmäßige Wartung sowie Prüfungen der Notbeleuchtung durch befähigte Personen, um die Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.
  • Ist die Sicherheitsbeleuchtung aufgrund des Arbeitsstättenrechts oder des Baurechts Pflicht, dann sind entsprechende Übersichtszeichnungen und Nachweise zentral zu hinterlegen, um im Schadensfall gegenüber Behörden und Versicherungen die Einhaltung der Vorschriften belegen zu können.
  • Die Notbeleuchtung muss alle Fluchtwege, Rettungswege und sicherheitsrelevanten Bereiche umfassen und so bemessen sein, dass Personen auch bei vollständigem Stromausfall sicher evakuiert werden können.

Wann und wo muss Notbeleuchtung installiert werden?

 

Die Anforderungen an die Notbeleuchtungen sind abhängig von:

  • Bundesland
  • Gebäudeart
  • Arbeitsstätte
  • Größe des Gebäudes

In vielen Gebäuden ist die Notbeleuchtung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Personenaufkommen und besonderen Sicherheitsanforderungen. Zu den Pflichtbereichen zählen beispielsweise:

  • Bürogebäude
  • Industrie- und Produktionsstätten
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Krankenhäuser
  • Hotels
  • Versammlungsstätten
  • Kaufhäuser
  • Garagen und Parkhäuser

In diesen Gebäuden muss Notbeleuchtung vor allem entlang der Flucht- und Rettungswege, in Treppenhäusern, an Notausgängen sowie in Bereichen ohne ausreichend Tageslicht installiert werden. Die genaue Verpflichtung hängt von Nutzung, Größe, Anzahl der Personen und länderspezifischen bauordnungsrechtlichen Vorgaben ab. Diese Kriterien haben wiederum Einfluss darauf, wo im jeweiligen Gebäude welche Arten von Notbeleuchtungen eingebaut werden müssen.

Welche Arten von Sicherheitsbeleuchtung gibt es?

 

Folgende Möglichkeiten einer Notbeleuchtung sind gegeben:

  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Da es in diesem Bereich sehr viele Randbedingungen mit wiederum speziellen Vorgaben gibt, gehen wir im Weiteren nicht detailliert auf die Details und Erfordernisse ein. Weiterführende Informationen dazu finden Sie z.B. unter:

 

Funktionsweise von Notbeleuchtungssystemen

 

Notbeleuchtungssysteme unterscheiden sich wesentlich hinsichtlich ihrer Funktionsweise und der Art der Stromversorgung. Die häufigsten Varianten sind:

  • Autarke (akkubetriebene) Systeme: Diese Leuchten sind mit eigenen Batterien ausgestattet, die im Normalbetrieb geladen werden. Im Falle eines Stromausfalls schalten sie automatisch auf Batteriebetrieb um und versorgen die Leuchten für eine festgelegte Betriebsdauer. Sie sind in der Regel in einzelnen Leuchten integriert und eignen sich gut für kleinere Anlagen oder Bereiche mit speziellen Anforderungen.​
  • Zentralversorgte Systeme: Hierbei werden mehrere Notleuchten von einem zentralen Notstromversorgungsgerät (z.B. zentrale Batterieanlage) gespeist. Das System wird regelmäßig gewartet und im Notfall schaltet es die gesamte Anlage gleichzeitig ein. Diese Systeme sind vor allem in großen Gebäuden oder komplexen Anlagen zu finden, da sie eine zentrale Überwachung und Wartung ermöglichen.​
  • Dauerbetriebsysteme: Diese Notbeleuchtungen sind dauerhaft eingeschaltet, auch im Normalbetrieb, und schalten im Fall eines Stromausfalls sofort auf Notstrom um. Sie werden vor allem in Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen eingesetzt, beispielsweise in Theatern oder großen Versammlungsräumen.​

Die Wahl des Systems hängt von Faktoren wie Gebäudetyp, Sicherheitsanforderungen, Wartungskosten und Einsatzgebiet ab. Wichtig ist, dass alle Systeme regelmäßig geprüft und gewartet werden, um im Ernstfall zuverlässig zu funktionieren.​

Notbeleuchtung

Vorgaben zur Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung

 

Die Erstprüfung richtet sich nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600). Dabei

erfolgt eine Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie eine Messung der lichttechnischen Werte der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838.

Die Sicherheitsbeleuchtung muss zudem in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Wie oft und in welchem Umfang geprüft werden muss, ergibt sich aus:

  • Herstellerangaben
  • anerkannten Regeln der Technik
  • Gefährdungsbeurteilung

Maßgeblich sind hier vor allem folgende Normen und Vorgaben:

  • Betrieb, Instandhaltung und Prüfung nach ASR A3.4/3
  • Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600 - Auszüge
  • Prüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 718
  • Wartung und Prüfung nach DIN V VDE V 0108-100
  • Inspektion, Überwachung von Batterieanlagen nach DIN VDE 510-2
  • Prüfungen für Stromerzeugungsaggregate nach DIN 6280-13

Abhängig von den eben genannten Faktoren, die Einfluss auf die Prüfintervalle haben, können sich folgende Anforderungen ergeben:

  • Täglich: Sichtprüfung und Wartung der Anzeige der zentralen Stromversorgung
  • Wöchentlich: Wartung aller Leuchten, die an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage angeschlossen sind einschließlich der Ersatzstromquelle
  • Monatlich: Wartung von Zentralbatteriesystemen und Generatoren einschließlich der Überwachungseinrichtungen
  • Jährlich: Wartung der Ladeeinrichtungen und Leuchten
  • Alle 3 Jahre: Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung durch einen Sachverständigen und Messung der Beleuchtungsstärke

Die Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtung müssen von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.

Jede Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung muss dokumentiert werden. Die Prüfprotokolle sind wichtig, um nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und im Notfall die Sicherheitsbeleuchtung funktioniert. Die Dokumentation muss Folgendes beinhalten:

  • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • Ergebnisse des Tests
  • Mängel oder Reparaturen (falls vorhanden)
  • Name der durchführenden Fachkraft
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

Notbeleuchtung: Sichere Orientierung auf Fluchtwegen und an Notausgängen

 

Die Vorschriften zur Notbeleuchtung sorgen dafür, dass Fluchtwege, Notausgänge und sicherheitsrelevante Arbeitsplätze auch bei Stromausfall oder Rauchentwicklung jederzeit sichtbar und gefahrlos begehbar sind. Die korrekte Planung, Installation und regelmäßige Wartung von Notbeleuchtungssystemen sind daher unverzichtbar, um den Anforderungen der Sicherheitsvorschriften gerecht zu werden und im Notfall Leben zu retten.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Notbeleuchtung zuverlässig funktioniert und den rechtlichen Vorgaben entspricht, kontaktieren Sie unsere Experten für Arbeitsschutz, Brandschutz und Gesundheitsschutz. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und helfen Ihnen dabei, die richtigen Maßnahmen für die Sicherheit in Ihrem Gebäude zu ergreifen.

IHR WEG ZU UNS

Sie finden uns an den beiden Standorten München-Taufkirchen und Winsen (Luhe).

Hier finden Sie die Routenplanung über GoogleMaps:

FAQ zur Notbeleuchtung

Was versteht man unter Notbeleuchtung?

Notbeleuchtung umfasst alle Beleuchtungseinrichtungen, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung automatisch und zuverlässig einspringen, um Flucht- und Rettungswege sowie sicherheitsrelevante Bereiche auszuleuchten und so die sichere Evakuierung von Personen zu gewährleisten.

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Riskante Situationen gibt es im Alltag immer wieder. Das gilt im Haushalt, in der Freizeit und im Sport genauso wie im Unternehmen. Entscheidend ist, bewusst zu handeln und mögliche Risiken zu kontrollieren. Gesunde Unternehmen sind erfolgreicher als Betriebe, die nicht in Sicherheit und Gesundheit investieren.

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